Bad Honnef | Bislang wurde die Finanzierung und der Einzug der Beiträge für die OGS-Plätze in Bad Honnef von privaten Trägern organisiert: dem Stadtjugendring und dem Trägerverein der offenen Ganztagsschule Rhöndorf e.V.. Damit wird bald Schluss sein. Das Kinderbildungsgesetz (Kibiz) sieht vor, dass nur der Schulträger Beiträge von den Eltern erheben kann. Und das ist die Stadt.
In der Folge werden somit zwei Satzungen notwendig: für die Offene Ganztagsschule und Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Die bestehenden Einzelsatzungen für Tagespflege und Tageseinrichtungen werden dabei zusammengeführt.
In den Satzungsentwürfen der Verwaltung für den Kita-Bereich ist in der Elternbeitragstabelle eine Erweiterung um eine Stufe (Einkommen über 90.000 Euro) vorgesehen. Von dieser Regelung erhofft sich die Verwaltung Mehreinnahmen von bis zu 24.000 Euro jährlich. Mehr Erlös soll auch der Geschwisterkindbeitrag erbringen. 50 Prozent des Beitrages für das Geschwisterkind spülen nach Berechnung der Verwaltung jährlich Mehreinnahmen von 39.000 Euro in die Kasse. Weitere 53.800 Euro im Jahr soll die Erhöhung des Beitrages für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bringen. Vorgesehen ist auch eine jährliche Steigerung der Elternbeiträge um 1.5 Prozent. Insgesamt geht die Verwaltung von Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 136.700 Euro aus.
Auch in der OGS-Satzung sind Beitragssteigerungen vorgesehen. So soll für das zweite Geschwisterkind die Hälfte des Beitrages gezahlt werden. Hier hat die Allianz bereits ihr Veto eingereicht und ein Festhalten an der ursprünglich vorgesehenen Regelung angekündigt. Für das zweite Kind soll nicht bezahlt werden müssen, wenn das Elterneinkommen 49.000 Euro nicht überschreitet.
Außerdem legt die Allianz großen Wert darauf, dass die Träger den Betrieb der Offenen Ganztagsschulen weiterhin eigenverantwortlich führen und ihnen die Stadt die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellt. Befürchtungen wurden laut, dass mit einem Teil der Beitragseinnahmen die Defizite im Stadtsäckel ausgeglichen werden könnten.
Besonders betont wurde, dass es sich bei den vorgelegten Regelungen um Satzungsentwürfe handele. In einem Kooperationsvertrag mit den freien Trägern sollen nun die Einzelheiten festgelegt werden.