Bad Honnef | Die Stadt Bad Honnef weist alle Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer auf die Verpflichtung hin, Gehwege schnee- und eisfrei zu halten. Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite zu räumen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, erstreckt sich der Winterdienst auf eine Streifen von 1,5 Metern längs der Grundstücksgrenze.
Bei Eis- und Schneeglätte ist im Bereich der Gehwege durch Einsatz abstumpfender Mittel zu streuen. Salz darf zum Streuen nur verwendet werden, wenn andere abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielen sowie an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen in Bereichen mit starkem Gefälle oder starker Steigung.
Ab 7:00 Uhr morgens und sonn- und feiertags ab 9:00 Uhr sind Schnee und Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls und unverzüglich nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Ab 20:00 Uhr ist so zu räumen, dass Gehweg oder Straßenbereich am Folgetag 7:00 Uhr – sonn- und feiertags 9:00 Uhr – schnee- und eisfrei sind. Eis- und schneefreie Wege bewahren vor allem Kinder und ältere Menschen vor Unfällen.