Bad Honnef | Über 400.000 Drohnen sollen laut Rheinische Post mittlerweile unter Deutschlands Himmel fliegen und immer häufiger kommt es zu Klagen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich belästigt fühlen. Zum Beispiel, weil eine Drohne plötzlich surrend über ihrem Balkon oder Garten kreist und zu vermuten ist, dass am Steuerungsbildschirm Voyeure ihr Unwesen treiben.
Pech hatten im April zwei Münchner, die das Sonnenbad einer Frau auf der Dachterrasse filmten. Sie erstattete Anzeige. Die Täter redeten sich damit heraus, nur die Dächer gefilmt zu haben.
Auch in Bad Honnef kommt es immer wieder zu Drohenbelästigungen. Erst Dienstagabend beschwerten sich Anlieger der Hauptstraße über ein Flugobjekt mit Filmkamera. Es sei direkt über ihrer Dachterrasse im dritten Stock eines Altbaus geflogen, fast zum Greifen nah. Erst als die Bewohner die Drohne fotografierten, sei sie abgedreht.
Dabei ist die im April 2017 beschlossene Drohnenverordnung eindeutig: „Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken ist verboten. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Damit ist jeder Überflug von Grundstücken mit kamerabestückten Drohnen untersagt, es sei denn, Eigentümerin oder der Eigentümer hätten zugestimmt.
In Bad Honnef war das gestern nicht der Fall.