Rhein-Sieg-Kreis | Bei der Kommunalwahl 1999 konnte er erstmals unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden – der hauptamtliche Landrat. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber hatte die „kommunale Doppelspitze“ aus Oberkreisdirektor und ehrenamtlichem Landrat zuvor abgeschafft und beide Ämter miteinander „verschmolzen“.
Knapp 481.000 Bürgerinnen und Bürger sind am 15. Juni 2014 berechtigt, im Wege der Stichwahl zu entscheiden, wer neuer Landrat des Rhein-Sieg-Kreises werden soll. Doch welche Aufgaben hat eigentlich ein Landrat? Chef der Kreisverwaltung, Repräsentant des Kreises, Vorsitzender der „Volksvertretung des Kreises“, des Kreistages, und des Kreisausschusses, Vorsitzender bzw. Vertreter des Kreises in verschiedenen Gremien, z.B. im Aufsichtsrat der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft und der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft oder in der Wohnungsbaugesellschaft – der Aufgabenkatalog des Landrates ist lang.
Das gilt natürlich auch für die Kreisverwaltung, die der neue Landrat mit der Amtsübergabe leiten wird. Viele Bürgerinnen und Bürger haben im Kreishaus schon einmal ein Auto angemeldet, eine Katasterauskunft eingeholt oder die jüngeren unter ihnen vielleicht schon mal dem Amtsarzt einen Besuch abgestattet. Doch damit ist das Aufgabenspektrum noch längst nicht abschließend beschrieben. Es sind insbesondere alle die Aufgaben, die besser gelöst werden können, wenn man sich zusammenschließt, die in die Zuständigkeit des Kreises fallen: Die Rettungsleitstelle, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, das Straßenverkehrsamt mit Führerschein- und Zulassungsstelle, der Öffentliche Personennahverkehr, die Koordination der Gesundheitsförderung, das Sozialamt z.B. mit der Elterngeldstelle und das Versorgungsamt, die Landschaftsplanung u.v.m. Außerdem „leiht“ sich das Land NRW den Landrat aus, um staatliche Aufgaben zu übernehmen – hierzu gehören z.B. das Schulamt und die Kreispolizeibehörde.
„Die Aufgaben des Kreises – insbesondere die der Daseinsvorsorge – begegnen den Bürgerinnen und Bürgern tagtäglich in verschiedener Weise. Daher ist es besonders wichtig, dass sie auch mit entscheiden, wer in den kommenden sechs Jahren an der Spitze des Kreises und der Kreisverwaltung stehen wird“, ruft Landrat Frithjof Kühn als Kreiswahlleiter die Bürgerinnen und Bürger des Kreises zur Teilnahme an der Stichwahl am 15. Juni 2014 auf.
Zur Wahl stehen die beiden Bewerber, die am 25. Mai 2014 die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben: Sebastian Schuster (CDU) und Dietmar Tendler (SPD).
47,69 % der gültigen Stimmen entfielen am vorigen Wahlsonntag auf den CDU-Kandidaten Schuster, 34,63 % auf den SPD-Kandidaten Tendler.
Wichtig: Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Aber auch, wer seine Wahlbenachrichtigung bereits beim ersten Wahltermin abgegeben oder zwischenzeitlich vernichtet hat, kann wählen gehen. Nötig ist dafür nur der Personalausweis oder Reisepass bzw. bei EU-Bürgerinnen und Bürgern der Identitätsausweis, denn es kommt allein auf den Eintrag im Wählerverzeichnis an.
Wer am Wahltag seine Stimme nicht in einem Wahllokal abgeben kann oder möchte, kann dies auch bei der Stichwahl vorab per Briefwahl tun. Die kann persönlich, schriftlich, online oder auch per Mail oder Fax beim Wahlamt beantragt werden. Wichtig: Wer für den 25. Mai 2014 bereits von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch gemacht hatte, bekommt die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl grundsätzlich nur dann automatisch zugesandt, wenn er dies auch angegeben hatte. Wer unsicher ist, ob die Briefwahlunterlagen automatisch versandt werden, sollte sich mit seinem Wahlamt in Verbindung setzen. (ke)