Offener Brief zur Ratssitzung am 24.8.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates,
Ihre Vorlage zur Einführung einer Dachmarke irritiert uns.
Sie hatten uns dankenswerter Weise in Ihrer Mail vom 15.8. zugesichert, dass „das Anliegen des Heimat- und Geschichtsvereins, das Wappen / Dienstsiegel der Stadt Bad Honnef in der Hauptsatzung unverändert zu belassen“ das Ergebnis der Fraktionsrunde war.
Wir verstehen nun nicht, wie sich diese Zusage zu Ihrer Beschlussvorlage verhält, nach der „das neue Logo mit Claim zur Außendarstellung der Stadt Bad Honnef in allen Bereichen zu verwenden“ ist.
Nach §14 Gemeindeordnung NRW „führen“ die Gemeinden ihre bisherigen Wappen und Flaggen. Diese wiederum sind der Hauptsatzung zu entnehmen, die ja unverändert bleibt. Nach unserem Verständnis ist der Begriff „führen“ im Begriff „verwenden“ enthalten.
Welchen Sinn hat angesichts dieser Verwendung der Dachmarke das lediglich in der Hauptsatzung verankerte, aber ungenutzte Wappen?
Vollends unverständlich ist Satz 3 der Beschlussvorlage der die künftige Verwendung des „Wappens“ regeln will und die Dachmarke letztlich mit dem Wappen gleichsetzt, indem künftige Nutzer auf diese verwiesen werden und die Verwendung des satzungsgemäßen Wappens – im Gegensatz zur jahrzehntelang geübten Praxis – nicht mehr genehmigungsfähig und damit künftig nicht mehr gestattet ist.
Es tut uns leid, Ihnen sagen zu müssen, dass wir den Eindruck haben, dass die uns gegebene Zusage eine Leerformel ist. Denn wir erkennen nicht, wie und wo das in der Hauptsatzung noch festgeschriebene Wappen Verwendung finden wird – vielmehr scheint das Ziel zu sein, dass es aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden soll. Es ist schade, dass sich so Ihre großzügig gegebene Zusage in das Gegenteil verkehrt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand des Heimat- und Geschichtsvereins Herrschaft Löwenburg
Das soll der Rat beschließen:
1. Der Rat beschließt die neue „Dachmarke“, bestehend aus Logo und Claim, gemäß Anlage 1.
2. Der Rat beschließt, das neue Logo mit Claim zur Außendarstellung der Stadt Bad Honnef in allen Bereichen zu verwenden.
3. Eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens durch Dritte beschränkt sich auf das neue Logo. Bisherige Wappendarstellungen von Dritten bleiben hiervon unberührt (Bestandsschutz). Die Bedingungen für die Nutzung der Dachmarke (Logo) werden von der Verwaltung für die einzelnen Zielgruppen – Vereine und Institutionen, Gewerbe und Einzelhandel – festgelegt.