Rhein-Sieg-Kreis | Eine erste Bestandsaufnahme und Bewertung der Ursachen und Schäden durch das Unwetter, das große Teile des Kreisgebietes am 20. Juni erfasst hat, hat die Kreisverwaltung in Siegburg inzwischen durchgeführt.
„Alle müssen sich bewusst machen, dass wir in Zukunft häufiger mit derartigen Unwetterereignissen rechnen müssen“, so der Umweltdezernent des Kreises, Christoph Schwarz. „Was bisher einmal alle 50 oder 100 Jahre auftrat, passiert inzwischen wesentlich öfter und auch heftiger – eine Folge der klimatischen Veränderungen.“ Das jüngste Unwetter brachte eine Wassermenge mit, die das sogenannte 100-jährige Hochwasser – also eine Wassermenge, die rechnerisch nur alle 100 Jahre einmal auftritt und auf die die meisten Rückhalteanlagen ausgerichtet sind – in Teilen des Kreisgebietes weit überschritten hat.
Einen absoluten Schutz vor solchen Extremereignissen, z.B. durch größere Rückhaltebecken oder größere Rohre in der Kanalisation, gibt es nicht. Er wäre schon rein praktisch oft nicht möglich, weil der Platz dafür fehlt, und er wäre schlicht nicht zu bezahlen. Deshalb ist es zunächst einmal wichtig, dass jeder Haus- und Wohnungseigentümer in gefährdeten Bereichen Vorsorge betreibt, etwa durch Rückschlagklappen im Keller, durch genügend hohe Kantensteine oder Ablenkmauern am Grundstück und vieles andere mehr.
Was die Ursachen für die Überschwemmungen im Einzelfall angeht, ist die Situation in den einzelnen betroffenen Gebieten sehr unterschiedlich. Vielfach hat sich zum Beispiel gezeigt, dass eine Verstopfung der Abflüsse und Durchlässe durch Schlamm, Geröll und Astwerk die Situation erst gefährlich gemacht hat. „Das kann mit falschem Wegebau in Gefälle-Linie im Wald genauso zu tun haben wie mit Abschwemmungen von Äckern in Hanglage oder mit nicht angepasster Nutzung von Privatgärten an Gewässern“, so Schwarz. Kombiniert mit einer teilweise falschen Baugenehmigungspraxis vergangener Jahrzehnte ergebe das eine gefährliche Ausgangslage.
„Leider haben wir als Wasserbehörde auch heute noch zu wenig rechtliche Möglichkeiten, effektiv einzuschreiten.“ Die Zuständigkeit beim Hochwasserschutz liege bei den Städten und Gemeinden, so dass die Kreisverwaltung nur auf Missstände hinweisen und dort auch ordnungsbehördlich tätig werden könne. Die Kommunen seien insgesamt auf einem guten Weg zu mehr Hochwasserschutz, bei einigen gäbe es aber noch Nachholbedarf, oder die Prioritäten müssten deutlicher gesetzt werden. „Mit diesen Kommunen werden wir das Gespräch suchen und Lösungen erörtern“, so Schwarz abschließend. „Ich warne allerdings vor schnellen Schuldzuweisungen, denn bei genauem Hinsehen ergibt sich: Es müssen immer viele Beteiligte mitgenommen werden, damit sich an der Situation etwas ändert.“ (rl)