Rhein-Sieg-Kreis | Trotz derzeit niedrigem Zinsniveau für Kapitalmarktdarlehen ist es gelungen, Investoren für den Bau von insgesamt 178 Wohnungen zu gewinnen, welche vorrangig Haushalten mit niedrigem Einkommen zur Verfügung stehen.
Dem größer werdenden Bedarf an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum wurde somit insbesondere in den Städten des Rhein-Sieg-Kreises Rechnung getragen. Außerdem wurden 42 Appartements für Menschen mit Behinderungen innerhalb von Wohnheimen gefördert.
Das Fördervolumen liegt damit in 2012 über dem des Vorjahres.
Zum Bezug einer geförderten Wohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich. Im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung, der sich auf die kreisangehörigen Gemeinden erstreckt, wurden in 2012 fast 500 solcher Bescheinigungen erteilt.
Trotz der veränderten Förderbedingungen für selbstgenutztes Wohneigentum wurden für nahezu alle vorliegenden Anträge Förderzusagen erteilt. Auch wer in früheren Jahren gefördert wurde, profitiert von den günstigen Zinskonditionen der NRW.Bank solange das Familieneinkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt. Im abgelaufenen Jahr wurden 130 Zinssenkungsbescheinigungen erteilt.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten einer Förderung durch zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum sind bei den Mitarbeiter/-innen der Abteilung Wohnungsbauförderung (Tel. 02241 – 133219) oder im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de, Rubriken Bürgerservice, Bürgerinformationssystem, Wohnungen / Wohnungsbauförderung, zu erhalten. (hei)
6.12.2012