Bad Honnef | Neues auf Bad Honnefer Verkehrswegen. Seit einigen Tagen ist die Brücke über die B42 in Höhe der ehemaligen Rheinsubstanz für Fahrradfahrer tabu. Radler, die nicht absteigen und schieben wollen, müssen nun einen Umweg über das Honnefer Kreuz in Kauf nehmen.
Grund für diese Maßnahme ist nach Auskunft des Ordnungsamts der Bodenbelag, der erst im letzten Jahr neu aufgetragen wurde. Er sei rutschig und und stelle daher für Radfahrer eine Gefahr dar. Das Ordnungsamt hat sich daraufhin entschieden, das Radfahren zunächst nicht zu gestatten. Weitere mögliche Gründe wie eine nicht ausreichende Höhe des Geländes wurden bislang nicht bestätigt. Die anderen autofreien B42-Brücken im Bereich Bad Honnef sind ebenfalls reine Fußgängerbrücken. In den nächsten Tagen will die Verwaltung eine Information zu diesem Thema veröffentlichen.
Im April soll der Bodenbelag abermals erneuert werden. Zuständig für die Sanierungsrabeiten ist nicht die Stadt, sondern der Landesbetrieb Straßen NRW.
Neben dem Teilstück an der Kapelle wird auf der Rhöndorfer Straße zwischen der Hausnummer 62 und 105 eine weitere Tempo 30-Zone markiert. Den Anstoß gab das frühere FWG- und heutige FDP-Mitglied Rudolf Martini. Seit langem kämpft Martini, der selbst im Bereich der neuen 30er-Zone wohnt, für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Rhöndorfer Straße, die eigentlich im Bereich zwischen Löwenburgstraße und dem Zebrastreifen an der früheren Sparkasse wegen der Geschäfte, des Kindergartens und schmaler Gehwege richtig Sinn machen würde. Diese Regelung war bereits 2002 vom Rat gewünscht, wurde aber vom Landesbetrieb Straßenbau, der für die Landesstraße zuständig ist, abgelehnt.
Auch diesmal genehmigte der Landesbetrieb keine Gesamtlösung für die Rhöndorfer Straße, so Gerrit Schöne-Warnefeld vom Ordnungsamt. Die jetzige Lösung sei auch nur wegen einer Änderung der Straßenverkehrsordnung Ende 2016 möglich geworden. Die sieht vor, dass die Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) im Umfeld von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern erleichtert wird.