Bad Honnef | Für die Herbstmonate weist die Verwaltung darauf hin, dass Gehwege und Fahrbahnen regelmäßig und gründlich von Laub, Baumfrüchten, Unkraut und Verschmutzungen gereinigt werden müssen.
Zuständig für die Reinigung sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Durch feuchtes Laub besteht Rutsch- und Unfallgefahr. Außerdem werden durch Laub und Unrat immer wieder Gullys und Abflüsse verstopft, so dass das Niederschlagswasser nicht ausreichend abfließen kann. Laub, Kehricht und Unrat müssen nach der Reinigung unverzüglich aus dem Straßenraum entfernt werden. Sie dürfen nicht auf oder entlang der Straße (z. B. in Gräben, auf Grünstreifen, unter Bäumen oder Büschen) abgelagert werden.
Der Betrieb von Laubbläsern ist ausschließlich in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr zulässig, und zwar unabhängig davon, ob der Laubbläser privat oder gewerblich betrieben wird.