Berufung von Karl Josef Cisch durch OLG Köln abgewiesen
Bad Honnef | Der Stadt Bad Honnef wurde nun der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 8. August 2016 über die Zurückweisung der Berufung der Firmengruppe von Karl Josef Cisch gegen die Klage des Zwangsverwalters übersandt. In den Ausführungen des Beschlusses bestätigt das OLG Köln eindeutig die Sittenwidrigkeit der Unterpachtverträge mit Einzelfirmen der Firmengruppe. Insbesondere hat das Gericht den Schädigungsvorsatz der Beklagten festgestellt.
Bürgermeister Otto Neuhoff: „Der Beschluss ist wie erwartet ausgefallen. Wir hoffen nun, dass die Staatsanwaltschaft Bonn endlich die notwendigen Konsequenzen auch in strafrechtlicher Hinsicht zieht.“