Rhein-Sieg-Kreis | Auch wer ein Schwein „nur“ als Haustier, als sogenanntes Minipig, besitzt, muss jetzt sein Schwein beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises und der Tierseuchenkasse registrieren lassen. Alle Schweinehaltungen, ob als gewerblich-landwirtschaftliche oder als private Nutzung, müssen umgehend gemeldet werden.
Hintergrund ist die sich in Osteuropa ausbreitende Afrikanische Schweinepest (ASP). Anfang 2014 wurde der Erreger der ASP in Polen, Litauen und Lettland in Haus- und Wildschweinbeständen nachgewiesen. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar. Aber für Haus- und Wildschweine verläuft die hoch ansteckende Infektionskrankheit tödlich. Darum soll eine Einschleppung der Krankheit unbedingt verhindert werden. Die qualitative Risikobewertung des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit zur Einschleppung der ASP hat ergeben, dass ein Kontakt mit dem Erreger zum Beispiel über infizierte Wildschweine möglich ist, dies in erster Linie bei Freilandhaltungen, besonders in der Nähe eines Waldes, oder bei Betrieben mit sogenannter geringer Biosicherheit, also bei Kleinhaltungen.
Auch Speiseabfälle stellen ein hohes Infektionsrisiko dar. Darum ist eine Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine, auch im privaten Bereich, verboten!
Die Meldepflicht ist, wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen mitteilt, entsprechend des Tiergesundheitsrechts gesetzlich vorgeschrieben: alle Schweinehaltungen müssen bekannt sein, um eine Seuche möglichst schnell erkennen zu können. Gerade Kleinhaltungen können bei der Verbreitung des Erregers eine besondere Rolle spielen, weil hier in der Regel keine besonderen Biosicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Abschirmung von Wildschweinen, stattfinden.
Zur Information und Registrierung wenden sich Halterinnen und Halter bitte an das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 / 13-2335, E-Mail veterinaeramt@rhein-sieg-kreis.de. (hei)