Bad Honnef | Niemand habe das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept in sein Herz geschlossen, war der Tenor heute Abend im Rat bei der Abstimmung über eine neue Parkordnung. Trotzdem wurde es beschlossen. Mit drei Entscheidungen muss sich noch einmal der Verkehrsausschuss befassen.
Sicher ist, dass die Zone A im Radius von 250 Metern (Fixpunkt Hauptstr. 50) gebührenpflichtig wird und Anwohner auch mit Bewohnerausweis dort montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr nicht mehr parken dürfen. Sie müssen jetzt in die Zone B ausweichen oder ein kostenpflichtiges Ticket ziehen. Der Vorschlag der Grünen, wenigstens eine zweistündige Parkmöglichkeit in Verbindung mit einer Parkscheibe zuzulassen, wurde mehrheitlich verworfen.
Unruhig wurde es im Rat, als es um das Monatsticket für Arbeitnehmer Bad Honnefer Unternehmen in der Zone A ging. Die Verwaltungsvorlage sah vor, dass sie mit einem Ticket für 40 EUR ein Parkrecht in der Zone B erhalten sollten. Zuvor stellte die CDU den Antrag, den Preis auf 50 EUR zu erhöhen.
Gegen das Ansinnen seiner eigenen Fraktion stellte sich Hansjörg Tamoj, der eine Invasion von Parkern in der Zone B voraussah. An dieser Stelle sei das Konzept nicht schlüssig, es müsse nach anderen Varianten gesucht werden. Der Beschluss wurde ebenso in den Verkehrsausschuss zurückverwiesen wie die Entscheidung über kostenpflichtes Parken für Lehrkräfte an städtischen Schulen. Die sollten den „normalen“ Arbeitnehmern gleichgestellt werden.
Eher in die Kategorie „Klüngel“ fiel der Beschluss über die Gebührenpflicht auf dem Parkplatz Lohfelder Straße. Der Parkplatz soll mit Automaten bestückt werden und täglich von 8 bis 18 Uhr kostenpflichtig sein. Allerdings stellte sich im Vorfeld heraus, dass es eine Uralt-Nutzungsabsprache mit dem Tennisclub Rot-Weiß gibt, die nun erst verhandelt werden muss. Bürgermeister Otto Neuhoff: „Das zeigt, wie früher hier in Bad Honnef Politik gemacht wurde.“
Gegen das Parkraumbewirtschaftungskonzept stellte sich die SPD. Sie hält es an vielen Stellen für unausgegoren und nicht sozial und wollte noch einmal in die Tiefe gehen. Der stv. Fraktionsvorsitzende Klaus Munk betonte, alles würde nur noch wirtschaftlich betrachtet, man habe aber auch eine soziale Verantwortung.
Beschlossen wurde:
- In der Zone A ist das Parken jetzt gebührenpflichtig. Anwohner mit Bewohnerausweis müssen in der Zone B parken.
- In der Alexander-von-Humboldt-Straße, Giradetallee und Austraße ist Parken von 8-22 Uhr (98 Stunden/Woche) nur noch mit Parkschein erlaubt. Bewohner mit Parkausweis parken frei.
- Parken am Spitzenbach ist kostenpflichtig (8-22 Uhr/98 Stunden/Woche), Bewohner mit Ausweis parken frei.
- Parken in der Rommersdorfer Straße zwischen Bernhard-Klein-Straße und Bismarckstraße Parken nur mit Parkschein (8-18 Uhr/70 Stunden/Woche). Anwohner mit Ausweis frei.
- Im Gier, in der Gartenstraße und im Göttchensweg ist das Parken mit Parkscheibe und für Bewohner mit Parkausweis von 8-18 Uhr frei, ebenfalls in der Karlstraße zwischen Linzer Straße und Selhofer Straße und in der Von-Stauffenberg-Straße.
- Auf den gebührenpflichtigen Parkflächen in der Zone B mit Ausnahme Rommersdorfer Straße bis Bernhard-Klein-Str. und Bismarckstraße wird eine Tagesparkgebühr in Höhe von 4 EUR fällig.
- Für 200 EUR im Jahr kann ein Jahresticket erworben werden, das in Verbindung mit einer Parkscheibe eine Stunde Parken erlaubt.
- Kostenloses Parken für die Dauer von 15 Minuten ist weiterhin möglich (Brötchentaste).
- Außerdem wird es möglich sein mit EC-Karte und dem Handy zu bezahlen.