Anfang des Jahres setzten die Landschaftsgärtner Axt und Säge an. Im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau entfernten sie Bäume und Sträucher entlang der B42 in Höhe Rosenweg. Die Anwohner waren entsetzt.
Aus zweierlei Gründen: Sie wurden nicht informiert und müssen seitdem mit einer enormen Lärm- und Schmutzbelastung leben. Den natürlichen Schutz, der sie bis dahin vor Autokrach und Feinstaub bewahrte, gibt es nicht mehr.
Am 4.5.2014 traf ein Bürgerantrag bei der Stadt Bad Honnef ein. 150 Anwohner fordern darin einen effektiven Lärmschutz. Drei Monate später wird der Antrag vom Haupt- und Finanzausschuss behandelt.
Behandelt?
Für Anregungen und Beschwerden aus der Bürgerschaft ist zunächst der HuF zuständig. Er leitet sie dann an die entsprechenden Ausschüsse weiter, kann auch Empfehlungen aussprechen. Denen allerdings müssen die Ausschüsse nicht folgen.
Problematisch für die Rosenweg-Anwohner: Den zuständigen Fachausschuss gibt es noch gar nicht. Gewählt wird er nach der Kommunalwahl vom Rat, der setzt sich nach dem Ratsinformationssystem erst am 4.9.2014 zusammen. Bis zur ersten Sitzung des Fachausschusses vergehen dann wahrscheinlich noch einmal Wochen und bis zur Umsetzung einer zufriedenstellenden Maßnahme, eventuell ein Schutzwall aus Erdreich, weitere Monate.
Bis dahin wird die Unzufriedenheit der Anlieger wachsen, die gesundheitliche Gefährdung zunehmen, der Werteverlust der Grundstücke steigen – und auch Katzen, Hasen, Hunde und andere Tiere werden sterben, da sie keine natürliche Barrieren mehr haben, die sie am Überqueren der B42 hindern.
Es sollte möglich sein, dass der Hauptausschuss einen Beschluss fasst, der schnelleres Handeln ermöglicht.
Denn: Ständiger Krach schadet laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dem Herzen: Dauerlärm kostet jährlich Zehntausenden Menschen das Leben. Bis zu drei Prozent aller tödlichen Herzanfälle gehen auf das Konto von andauernder Belastung durch Verkehrslärm.
Doch eine Dauerbeschallung schadet nicht nur dem Herzen. Auch Schlafstörungen sind eine typische Folgeerscheinung, ebenso Hörschäden wie Schwerhörigkeit oder Tinnitus.
Das sollte an Argumenten für zügiges Handeln reichen.