Bad Honnef | Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Honnef ist der 13.08.2017 (42. Tag vor der Wahl). Wer zu diesem Zeitpunkt in Bad Honnef wahlberechtigt ist, erhält bis spätestens 03.09.2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 03.09.2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Rathausplatz 10a (rechts neben dem Bürgerbüro), Telefon 02224/184-151, in Verbindung setzen, damit dort eine Überprüfung erfolgen kann.
Die Wählerverzeichnisse liegen vom 04.09. bis 08.09.2017 im Wahlamt während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Personen, die sich in der Zeit vom 14.08. bis 03.09.2017 bei der Meldebehörde der Stadt Bad Honnef neu anmelden oder ihre hiesige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären und in Bad Honnef wählen möchten, können bis spätestens 03.09.2017 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Stellen sie keinen Antrag, bleiben sie im Wählerverzeichnis ihres bisherigen Wohnortes eingetragen und können dort entweder persönlich oder durch Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Die erforderlichen Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis hält das Wahlamt bereit. Wer ab dem 14.08.2017 innerhalb der Stadt Bad Honnef umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis seines alten Wahlbezirks eingetragen.
Briefwahl
Wer am Wahltag nicht in seinem Wahllokal persönlich wählen kann oder möchte, kann ab dem 14.08.2017 bis spätestens zum 22.09.2017, 18:00 Uhr, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (Wahlscheinantrag) stellen. Der Antrag muss entweder persönlich in einem der Briefwahlbüros oder schriftlich gestellt werden. Der Wahlscheinantrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Wahlamt in einem frankierten Umschlag zuzusenden. Der Antrag kann auch in einen der Hausbriefkästen des Rathauses eingeworfen oder in einem der Briefwahlbüros abgegeben werden. Für diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen per Internet beantragen möchten, steht ab dem 13.08.2017, 00:00 Uhr, unter www.bad-honnef.de ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung. Als weitere Möglichkeit findet sich dort zudem der Wahlscheinantrag als PDF-Dokument zum Ausfüllen und Ausdrucken. Wer einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftlichen Vollmacht vorlegen. Das gilt auch für Ehepartner. Im Internet ist ein entsprechender Vordruck für die Vollmacht verfügbar.
Öffnungszeiten Briefwahlbüros
Die Briefwahlbüros in Bad Honnef sind ab dem 14.08.2017 geöffnet. Das Briefwahlbüro im Talbereich befindet sich im Gebäude Rathausplatz 10a (rechts neben dem Bürgerbüro) und ist geöffnet montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 15:00 bis 17:00 Uhr. Das Briefwahlbüro in Aegidienberg befindet sich im dortigen Bürgerbüro, Aegidiusplatz 10, und ist geöffnet montags von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr sowie dienstags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Ab dem 14.08.2017 stehen in den Briefwahlbüros auch wieder Wahlkabinen und Wahlurnen für diejenigen Wählerinnen und Wähler bereit, die bereits vor dem Wahltag ihre Stimme abgeben möchten.
Fragen zur Bundestagswahl beantwortet das hiesige Wahlamt, Rathausplatz 10a (rechts neben dem Bürgerbüro), Gerrit Schöne-Warnefeld, Telefon 02224/184-151, E-Mail gerrit.schoene-warnefeld@bad-honnef.de.