Rhein-Sieg-Kreis | Im Rahmen einer Feierstunde haben heute (03.09.2015) 90 Personen, davon 48 Frauen, 35 Männer sowie sieben Kinder und Jugendliche die deutsche Staatsbürgerschaft im Wege der Einbürgerung erhalten. Landrat Sebastian Schuster händigte gemeinsam mit Kreisdirektorin Annerose Heinze im Großen Sitzungssaal des Siegburger Kreishauses den Neubürgerinnen und Neubürgern die Einbürgerungsurkunden aus.
„Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie das aktive und passive Wahlrecht; nehmen Sie dieses wahr“, appellierte Landrat Sebastian Schuster an die neu Eingebürgerten. „Unsere Demokratie bedarf Ihrer Unterstützung“, führte Landrat Sebastian Schuster aus. „Beteiligen Sie sich an den Wahlen oder lassen Sie sich wählen. Ebenso möchte ich Sie dazu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren. Vom ehrenamtlichen Engagement Vieler, das zeigt sich gerade in diesen Tagen, wo wir so viele Flüchtlinge in unseren Städten und Gemeinden aufnehmen, lebt unsere Gesellschaft“, sagte Landrat Sebastian Schuster.
Darüber hinaus machte er auf den Neubürgerbeauftragten des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, aufmerksam. Er sei ein wichtiger Ansprechpartner; an ihn mögen sie sich bei Fragen oder Problemen, die die Neubürgerinnen und Neubürger beschäftigen, wenden.
Mit 28 Personen stammt der überwiegende Teil der Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber wieder aus der Türkei. Die übrigen Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber besaßen bisher die Staatsangehörigkeit nachfolgender Staaten:
Ägypten (1), Afghanistan (5), Algerien (1), Belgien (1), Brasilien (1), Griechenland (2), Indien (1), Irak (5), Iran (5), Italien (1), Kasachstan (4), Kongo (3), der Republik Korea (2), der Republik Kosovo (2), Marokko (5), der Republik Moldau (1), Niederlande (2), Polen (6), Rumänien (1), Syrien (4), Spanien (2), Sri Lanka (1), Thailand (1), der Tschechischen Republik (1), Tunesien (1), Ungarn (1) und Usbekistan (1). Ein Einbürgerungsbewerber war bisher staatenlos.
Die Einbürgerungsbewerber wohnen derzeit in den nachfolgend genannten Gemeinden: 4 in Alfter, 1 in Bad Honnef, 9 in Bornheim, 5 in Eitorf, 5 in Hennef, 3 in Königswinter, 7 in Lohmar, 6 in Meckenheim, 1 aus Much, 6 aus Neunkirchen-Seelscheid, 8 in Niederkassel, 1 in Rheinbach, 3 in Ruppichteroth, 10 in Sankt Augustin, 16 in Siegburg und 5 in Wachtberg.
Von den 90 Einbürgerungskandidaten wurden 42 bereits in der Bundesrepublik Deutschland geboren.
Vor der eigentlichen Einbürgerung gaben die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein Bekenntnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab; dieses lautet: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“
Dieses Bekenntnis wurde mit dem Singen der deutschen Nationalhymne bekräftigt. (hei)