Bad Honnef | Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 25. Mai 2014, statt. Wahlberechtigte mit Hauptwohnsitz in Bad Honnef, die die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, können sich entscheiden, ob sie in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Bad Honnef wählen wollen.
Die Voraussetzungen für die aktive Teilnahme von Unionsbürger/innen an der Europawahl in Deutschland wurde seitens der Stadt Bad Honnef am 01.02.2014 öffentlich bekanntgemacht ( www.bad-honnef.de unter Bekanntmachungen/aktuell ). Alle Informationen und Anträge zum Wahlrecht finden sich zudem auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die in Bad Honnef wählen möchten, müssen bis spätestens zum 04.05.2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Honnef stellen, sofern sie nicht bereits bei den letzten drei Europawahlen auf Antrag in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen waren. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss immer ein neuer Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis gestellt werden. Unionsbürger/innen, die sich nicht sicher sind, ob sie auf Grund eines zurückliegenden Antrages auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis zur Teilnahme an der Europawahl in der Bundesrepublik berechtigt sind, sollten sich frühzeitig vor dem 04.05.2014 mit dem Wahlamt der Stadt Bad Honnef in Verbindung setzen.
Auskünfte erteilt Gerrit Gerrit Schöne-Warnefeld, Telefon 02224/184-151, Rathaus, Zimmer 133, Rathausplatz1, 53604 Bad Honnef