In Bad Honnef wurde das Thema Kinderarmut erstmals während der Nationalen Woche gegen Armut und soziale Ausgrenzung im Juni 2010 in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert. Das Bündnis für Familie organisierte dafür eine Podiumsdiskussion mit der damaligen BM Wally Feiden, der ARGE und Vertretern der lokalen Wohlfahrtsverbände Diakonie, Caritas und AWO. Als Konsequenz aus dieser Diskussion hat das Bündnis für Familie das Projekt „Dabei sein“, eine Unterstützung für Kinder aus armutsgefährdeten Familien in Bad Honnef, ins Leben gerufen.
Armutsgefährdung bedeutet auch, dass Kinder aus diesen Familien seltener an kulturellen und sportlichen oder Freizeitaktivitäten ihrer Altersgruppe teilnehmen können. So können sie schlechter von den Vorteilen solcher Förderung und dem damit verbundenen sozialen Lernen in Gruppen profitieren und haben so schlechtere Chancen für ihre persönliche Entwicklung. Etwa jedes 10. Kind in Bad Honnef lebt in einer Familie, die Transferleistungen des Staates bezieht, besonders viele alleinerziehende Eltern sind davon betroffen. Da in Bad Honnef aber auch viele gut situierte Familien wohnen, ist die Schere zwischen Arm und Reich hier weiter geöffnet als anderswo.
Das Bündnis für Familie möchte hier helfend unterstützen und auf der Basis bürgerlicher Solidargemeinschaft unbürokratische Unterstützung anbieten. Über einen persönlichen Fürsprecher („Paten“) aus der Jugendhilfe, einem Wohlfahrtsverband oder aus der Schule können Kinder aus einkommensschwachen Familien gefördert werden, indem unter dem Stichwort „Dabei sein“ zweckgebundene Spenden von Institutionen und Privatpersonen vom Bündnis für Familie direkt an die Institution weitergeleitet werden, die die gewünschte Maßnahme anbietet. Die Förderung gilt zunächst für sechs (bis maximal zwölf) Monate, bei erfolgreicher bzw. regelmäßiger Teilnahme des Kindes am Angebot kann sie nach den vorhandenen Mitteln verlängert werden, meist wird ein zumutbarer Eigenbetrag geleistet. Eine Familie kann sich nicht ohne Fürsprecher für eine Förderung anmelden, weil wir ihre finanzielle Lage nicht kennen und nicht überprüfen können.
Abgrenzung zu Leistungen aus dem staatlichen Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)
Seit 2011 erhalten Sozialleistungsempfänger (ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag) bis zu 120 Euro/Jahr aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung für Mitgliedschaften in Sportvereinen und Musikschulen, außerdem Zuschüsse zu Klassenfahrten oder außerschulischer Förderung, wenn das Klassenziel sonst nicht erreicht werden kann. Sehr häufig wird neben der aufwendigen Bürokratie bei der Beantragung damit nur ein Teil der Kosten gedeckt, die Ausstattung (Sport) oder die Leihgebühr für ein Musikinstrument können zum Beispiel nicht berücksichtigt werden. Bei den Familien, die über uns gefördert werden, wird natürlich primär der Leistungsanspruch nach dem BuT geprüft, wir unterstützen bei den verbleibenden Kosten. Vor allem können wir aber auch Förderungen für Kinder von Geringverdienern ermöglichen, die keine Sozialleistungen beziehen und damit auch keinen Zugang zum BuT haben, obwohl die Familien finanziell oft ähnlich schlecht gestellt sind.
Schulische Defizite entstehen häufig dadurch, dass Kinder zuhause aus familiären Gründen nicht gefördert werden können. Besonders häufig gilt das in Familien mit Migrationshintergrund durch sprachliche Defizite und schlechte Schulbildung der Eltern im Herkunftsland. Nachhilfe-Extra als Bündnispartner bietet deswegen vergünstigte Nachhilfeblocks an, die ebenfalls durch Spenden übernommen werden können. Hier muss ein Fachlehrer das Kind für eine Förderung empfehlen. Die positive Rückmeldung der Schule am Ende eines Zeitblocks entscheidet über die Notwendigkeit einer fortgesetzten Förderung. Auch das gilt natürlich nur für Förderungen, die nicht von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz abgedeckt sind.
Unser Projekt hat große Vorteile zum BuT: Die Förderung läuft über eine persönliche Beziehung zu einem Fürsprecher/Paten, der die Familie kennt und den Bedarf beurteilen kann. Dem Bündnis gegenüber müssen die Familie deswegen nicht namentlich auftreten. Durch diese Anonymität (auf Wunsch) gibt es auch keine Probleme mit dem Datenschutz. Die Familien müssen sich nicht zusätzlich stigmatisiert fühlen, es entstehen keine Verwaltungskosten, der Bürokratieaufwand ist gering, der Erfolg wird evaluiert.
So kommt die Hilfe da an, wo sie gebraucht wird. Mit einem Click auf den Link Formular an dieser Stelle kommen Sie als Mitarbeiter der Jugendhilfe, der Wohlfahrtsverbände oder der Schulen direkt auf die Seite, auf der Sie eine solche Förderung beantragen können. Wenn Sie Rückfragen haben, können Sie uns die unter info(at)familie-badhonnef.de stellen.
Spenden unter dem Stichwort „Dabei sein“ erbitten wir auf unser Konto bei der
Stadtsparkasse Bad Honnef
IBAN: DE46 3805 1290 0120 0404 56
Selbstverständlich können alle Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, bis 200 Euro genügt der Bankbeleg.
Dr. Beate Schaaf