Rhein-Sieg-Kreis | In einem Bienenstand in Siegburg hat das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises den Ausbruch der bösartigen Faulbrut festgestellt. Eine Tierseuchenverordnung wurde erlassen. Um das betroffene Gebiet wurde in einem Umkreis von ca. 1 Kilometer ein Sperrbezirk gebildet. Die Karte des Sperrbezirks kann auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de, Rubrik Bürgerservice, Aktuelles) abgerufen werden.
Die bösartige Faulbrut – auch als amerikanische Faulbrut bekannt – ist eine anzeigepflichtige Bienenseuche. „Für Menschen und andere Tiere ist die Erkrankung völlig ungefährlich. Auch der Honig kann bedenkenlos verzehrt werden“, so Dr. Mann, Leiter der Abteilung Tiergesundheit im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Erwachsene Bienen können allerdings zur Ausbreitung der Krankheit beitragen. Um dies zu verhindern, musste unverzüglich ein Sperrbezirk eingerichtet werden. In diesem Bereich wurden besondere Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet. So müssen die Bienenkästen der von der Seuche befallenen Bienenvölker aufwendig gereinigt, desinfiziert und ggf. abgeflammt oder komplett verbrannt werden. „Wo immer möglich werden befallene Bienenvölker durch besondere Sanierungsmaßnahmen gerettet, wo die Erkrankung sich bereits im fortgeschrittenen Stadium befindet, müssen Bienenvölker getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden“, erklärt Dr. Mann.
Imkerinnen und Imker, die im Sperrbezirk Bienen halten, müssen diese Haltung – soweit noch nicht geschehen – umgehend unter Angabe des genauen Standortes der Bienenstände beim Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises anzeigen. „Alle Bienenbestände im Sperrbezirk müssen amtstierärztlich untersucht werden, um festzustellen, ob weitere Völker erkrankt sind“, erläutert Dr. Mann weiter. Bienenvölker dürfen weder von ihrem Standort entfernt, noch in das Sperrgebiet gebracht werden. Waben, Wachs, Honig und Futtervorräte sowie benutzte Gerätschaften dürfen nur mit bestimmten Auflagen aus den Bienenständen entfernt werden.
Fragen rund um das Thema „Faulbrut“ beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Telefonnummer 02241/132610.
Bösartige Faulbrut
Bei der bösartigen Faulbrut – auch amerikanische Faulbrut genannt – handelt es sich um eine anzeigepflichtige Bienenseuche. Sie verursacht eine bakterielle Infektion der Bienenlarven, die zum Absterben der Brut führt. Durch Zersetzung entsteht ein zäher brauner Schleim.
Ist ein Bienenvolk stark von der Krankheit befallen, muss es getötet werden. Bei geringem Befall kann ggf. eine „Sanierung“ oder „Entseuchung“ des Bienenvolkes erfolgen. Dabei kommt das sog. Kunstschwarmverfahren zum Einsatz, eine komplexe Prozedur, bei der die Bienen aus ihrem „Haus“ aus- und in ein komplett desinfiziertes neues Domizil „umziehen“. Dort werden sie „auf Diät gesetzt“, der Faulbrut-Erreger wird auf natürlichem Wege über die Verdauung ausgeschieden. Die Bienenkästen der von der Seuche befallen Bienenvölker müssen aufwendig gereinigt, desinfiziert und ggf. abgeflammt oder komplett verbrannt werden.
Ohne die Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen kann die Erkrankung der Bienenbrut zu hohen Verlusten führen. Damit sich andere Bienevölker nicht anstecken, wird ein Sperrbezirk errichtet, in dem alle Bienenvölker untersucht werden müssen. (ke)