Bad Honnef | Kein grünes Licht für Felix Pieper von der Bezirksregierung. Nachdem er heute in Köln mit den Arbeitsschützern über sein Felssicherungskonzept gesprochen hat ist klar: Vorerst darf keiner seiner Mitarbeiter in die Weinberge.
Auf Initiative der Bezirksregierung Köln fand heute ein weiteres Beratungsgespräch mit dem Weingut Pieper aus Königswinter statt. Ziel war es, den Winzer dabei zu unterstützen, einen Weg zu finden, um mit den notwendigen Arbeiten im Weinberg vor Fertigstellung der bereits beschlossenen Felssicherungsmaßnahmen zu beginnen.
Der Leiter der Abteilung für Umwelt und Arbeitsschutz, Dr. Joachim Schwab: „Leider konnten wir heute Herrn Pieper noch kein grünes Licht für eine Übergangslösung geben. Wir werden aber auch weiterhin den Winzer bei seinem Vorhaben, so schnell wie möglich im Weinberg arbeiten zu können, unterstützen und stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung. Allerdings hat der Schutz von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchste Priorität“.
Grundlage für das heutige Gespräch war das im Auftrag des Winzers erstellte Gutachten „Untersuchungen zu arbeitsbedingten Aufenthaltszeiten beim Einsatz von Arbeitskräften zur Erledigung weinbaulicher Tätigkeiten sowie Empfehlungen von Maßnahmen zur Herabsetzung der Gefährdung gegenüber Stein-/Blockschlägen“. Dieses Gutachten wurde von einem Weinbausachverständigen gefertigt und der Bezirksregierung Köln am 10.02.2014 zur Prüfung vorgelegt.
In seinem Gutachten schlägt der Gutachter vor, eine „mobile Schutzwand“ von ca. 25 m Länge in der Mitte der Weinbergwege zu installieren. Diese soll aus einem Ackerschlepper, drei Schmalspurschleppern, drei beschwerten Anhängern, vier Palettentanks sowie einem Lieferwagen bestehen und eine Barriere gegen Steinschläge bilden. Die Standsicherheit der Maßnahme im Hinblick auf eine drohende Belastung durch Steinschlag und die Wirksamkeit hinsichtlich ihrer Höhe wurden vom Gutachter nicht bewertet.
Die Überprüfung des Gutachtens durch die Bezirksregierung Köln habe ergeben, dass die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch diese mobile Schutzwand in weiten Bereichen des Weinberges vermutlich nicht gewährleistet werden könne, so das Amt. Maßgeglich dafür sei die zu geringe Höhe der Schutzwand sowie die nicht nachgewiesene Standsicherheit bei Stein/-Blockschlag. Dies gelte insbesondere für den oberen Bereich des Weinberges.
Diese Bereiche werden bergseitig durch Stützmauern begrenzt, die teilweise bis zu fünf Meter hoch sind. Die viel niedrigere Fahrzeugbarriere würde von herabrollenden Steinen schlicht übersprungen. Die vorrübergehende Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Bereichen hält die Bezirksregierung Köln derzeit für nicht realisierbar.
Für die Arbeiten in den übrigen Weinbergbereichen sei allerdings ein Schutz durch die geplante Barriere denkbar. Voraussetzung sei allerdings, dass vor Beginn der Arbeiten der Nachweis zur Wirksamkeit und Standsicherheit bei Stein/-Blockschlag noch erbracht würde.
Felix Pieper nahm die Nachricht relativ gelassen auf: „Wir sind es ja gewohnt, dass immer etwas dazwischen kommt.“ Was er nicht versteht, warum die Bezirksregierung nicht schon vorher dezidiert ihre Anforderungen gestellt hat. Nun zögen bis zu einer Entscheidung wieder vier oder mehr Wochen ins Land. Zeit hat der Winzer keine mehr. Mit dem Beschnitt müsse sofort begonnen werden.
Offenkundig bleibt der Arbeitsschutz ein ganz dickes Brett, aber es gibt unseres Erachtens Möglichkeiten weiter zu bohren mit dem nötigen Langmut, den man sich im Umgang mit dem Thema zwangsläufig zulegen musste, nimmt der Vorsitzende des Bürger- und Ortsvereins Rhöndorf Stellung.
Wenn Dr. Schwab davon spricht, dass er „heute noch kein grünes Licht geben konnte“, dann ist das auf jeden Fall erstmals Bewegung in der bisherigen Rhetorik des Regierungspräsidiums.
Dass trotz der für uns gut nachvollziehbaren vorgelegten Überlegungen und technischen Vorschläge des permanent in Weinbergen der Mosel und anderenorts arbeitenden Fachgutachters aus Sicht des behördlichen Arbeitsschutzes wörtlich „die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (…) vermutlich nicht gewährleistet werden könne“ ist und bleibt Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Schließlich fragen sich nicht zu unrecht viele Ortsansässige und andere interessierte Zeitgenossen, wie denn die Gefährdung derer aussieht, die den Zaun errichten. Die wird ja wohl kaum kleiner sein als die derjenigen, die jetzt kurzfristig in den Weinberg müssen.
Es gilt, auch beim Bürger- und Ortsverein, weiterhin das Prinzip Hoffnung, dass den Notwendigkeiten in den Weinbergen bald entsprochen wird. Leider tickt die Uhr auch für das in den Anfängen steckende Weinjahr 2014 wieder mal erstaunlich schnell.
Sicherung des Weinberges.
Die Sicherungsfragen laufen seit einigen Monaten, es werden Sachverständige beauftragt, um nach Lösung zu suchen, trotzdem sind bis heute keine Lösungen gefunden worden. Könnte die Sicherung nicht mit einem Stahlnetz was man über den brüchigen Felsen spannt lösen? In den Alpen wird diese Maßnahme auch durchgeführt, um Straßen vor herb fallenden Felsbrocken zu sichern. Wenn die von mir vorgeschlagene Maßnahme noch nicht erörtert wurde, sollte man über diese Möglichkeit einmal nachdenken.
Bauanleitung zur Sicherung des Weinberges.
Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln.
Vorschlag:
Am oberen Rand des Weinberges soll eine Beton-Ringmauer auf eine Länge des zu Sichern Gefahrenbereich in das Erdreich in einer Tiefe von 1,50 bis 2,00 m und einer Breite von 1,00 m eingelassen werden. In einem Abstand von jeweils 2,00 m werden Stahlbolzen in den Beton eingegossen, an denen später das Stahlnetz befestigt wird. Das Stahlnetz wird über den Gefahrenbereich gelegt und oberhalb mit Stahldübeln in den Felsen befestigt. Da die Ringmauer nicht zu sehen ist, so wird auch das Stahlnetz im Sommer ebenfalls nicht zu sehen sein.
gez. Heinz E. Hornecker