Jung, klug, Sportfan – reicht das für eine Bürgermeisterkandidatur?
Für die Kandidatur ja, für den Erfolg wohl nicht. Bad Honnef strickt sich seine Probleme eben gerne selbst. Auch die CDU.
Mehr als viele Spatzen pfiffen es in den letzten Monaten von den Dächern: Bei der Allianz ist Feuer unterm Dach. Klar: FDP und Teile der Grünen wollen nicht gerne mit einer Sporthallenverhinderungspartei in einen Topf geworfen werden und auch beim Bauprojekt Selhof weht nicht mehr in allen Allianz-Fraktionen der Wind gen Süden – jedenfalls nicht in der Gestalt wie bisher. Zudem gibt es innerhalb der Parteien auch noch politische Lager. Und die mucken beizeiten gerne auf.
Wer aufmerksam las, wusste spätestens Ende 2012, dass die Allianz geschlossen keinen Wolff an der Spitze wollte. Geschickt wurde da schon der neue Leitwolf Otto Neuhoff zwischen den Zeilen platziert.
Nun will es Wolff doch tun. Chancenlos?
Legt man die letzten Ergebnisse der Kommunal- und Landtagswahlen zu Grunde, ja. Spätestens im 2. Wahlgang wär es um ihn geschehen. Es sei denn, SPD und Bürgerblock-Wähler würden sich bei einer Stichwahl mit Otto Neuhoff für ihn entscheiden – eher unwahrscheinlich.
Natürlich wird auch Otto Neuhoff nicht einfach mal so durchstarten können. Tritt Ralph Schaaf nicht an, könnten viele Bürgerblock-Stimmen an den SPD-Kandidaten gehen. Dann ist die Frage, ob der Bürgermeister letzten Endes Guido Leiwig heißen wird. Tritt Schaaf an, wird die Wahl ein Griff in die Lostrommel – und der Wolff vom Schaaf gerissen?
Wie wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister nach dem Kommunalwahlrecht NRW gewählt?
§ 46 c (Fn 14)
(1) Jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme. Als Bürgermeister oder Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.
(2) Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die Aufsichtsbehörde kann einen anderen Termin der Stichwahl festsetzen, wenn besondere Umstände es erfordern. Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.