Rhein-Sieg-Kreis | Auch 2014 stehen in der Region Bonn/Rhein-Sieg wieder umfangreiche Förderprogramme für generationengerechtes, energieeffizientes und bezahlbares Wohnen zur Verfügung.
Bezahlbarer Wohnraum lässt sich natürlich nicht von heute auf morgen in ausreichender Menge schaffen. Aber mit den zum 23.01.2014 veränderten Rahmenbedingungen für den Mietwohnungsbau – z.B. höhere Darlehen und Tilgungsnachlässe – steht ein Maßnahmenpaket zur Verfügung, dass den Wegfall von preisgebundenem Wohnraum – wenn Sozialwohnungen nach Tilgung öffentlicher Darlehen aus der Mietpreisbindung fallen – abmildert.
Insbesondere Familien mit Kindern wünschen sich bezahlbaren Wohnraum – am liebsten in den eigenen vier Wänden. Damit das Eigenheim kein Traum bleibt, sollten förderberechtigte Haushalte nicht allein auf günstige Kapitalmarktzinsen setzen, sondern auch eine mögliche öffentliche Förderung als Finanzierungsbaustein mit berücksichtigen. Übrigens: Fördermöglichkeiten gibt es nicht nur für den Bau oder Erwerb eines eigenen Domizils – auch die energetische Nachrüstung oder der Abbau von Barrieren im Eigenheim kann mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden.
Fragen zu den Voraussetzungen für eine Eigenheim- oder Mietwohnungsbau-Förderung oder eine Wohnberechtigungsbescheinigung, die benötigt wird um eine geförderte Wohnung beziehen zu können, beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohnungsbauförderung unter der Rufnummer 02241/133219.
Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises (www.rhein-sieg-kreis.de) über den Pfad ‚Bürgerservice’, ‚Bürgerinformationssystem’, ‚Anliegen’ und unter den Stichworten ‚Eigenheimförderung’, ‚Mietwohnungsbau’ oder ‚Wohnberechtigungsschein’.